Sanierung · Neubau

Regelstand und Primärquellen

Für die Sanierungsberechnung gelten die drei BEG-Richtlinien vom 17.07.2026. Die Neubauwerte werden den KfW-Produktseiten für KFN, KNN, WEF und Kommunen entnommen.

BEG-Regelsatz
BEG-2026-07-17
BEG gültig ab
21.07.2026
Neubau-Regelsatz
KFW-NEUBAU-2026-07-18
Neubau geprüft
18.07.2026

BEG-Richtlinien für Sanierungen

EM

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Ausgabe 17.07.2026 · PDF auf energiewechsel.de

Hinterlegte Fundstellen (15)
  • 5.3Heizungstausch und bestehende Wärmeversorgung ab Q1 2027
  • 8.3.1 aWG-Ausgabenhöchstgrenzen
  • 8.3.1 bWG-Fachplanung und Baubegleitung
  • 8.3.2 aNWG-Ausgabenhöchstgrenzen
  • 8.3.2 bNWG-Fachplanung und Baubegleitung
  • 8.3.3Ersatzinvestitionen ab Q1 2027
  • 8.4.1Grundfördersätze und Förderobergrenze
  • 8.4.2iSFP-Bonus
  • 8.4.3WPB-Bonus für Nummer 5.1 a ab Q1 2027
  • 8.4.4Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 8.4.5Einkommens-Bonus
  • 8.4.6Wertschöpfungs-Bonus ab Q1 2027
  • 8.4.7Fachplanung und Baubegleitung
  • 8.6Kumulierungsgrenzen und Kombinationsverbote
  • 9.1Vorrang der Richtlinie vor Programminformationen

Auslegung und Übergangsstatus

Die folgenden Punkte werden nicht aus einer einzelnen Produktseite abgeleitet. Angegeben sind deshalb jeweils Richtlinienrang, ergänzende Programminformation und Übergangsstatus.

90 %

Kommunale Kumulierungsgrenze bei BEG-Einzelmaßnahmen

BEG EM 8.6 nennt 90 Prozent, das Merkblatt 422 mit Stand 07/2026 dagegen 60 Prozent. Nach der Rangregel in BEG EM 9.1 ist die Richtlinie maßgeblich. Der Rechner verwendet 90 Prozent und weist die abweichende Programminformation aus.

15 + 15

Wärmepumpen nach Nummer 5.3 c ab Q1 2027

Die Richtlinie legt 15 Prozent Grundförderung und bei bestätigtem Nachweis der Europäischen Union als Produktionsstandort weitere 15 Prozentpunkte fest. Produktverfügbarkeit und die noch zu konkretisierende Nachweisführung werden getrennt behandelt.

NWG

Innenbeleuchtung als Übergangstatbestand

Das derzeit anwendbare Infoblatt 10.1 führt Innenbeleuchtung in Abschnitt 3.8 weiter. Da dieser Abschnitt noch nicht vollständig an den neuen Richtlinienstand angepasst ist, bleibt der Tatbestand gekennzeichnet und bedarf der projektbezogenen Bestätigung.

KfW-Produktseiten für den Heizungstausch

Der Rechner ordnet den Zuschusspfad zuerst nach Wohn- oder Nichtwohngebäude und danach, soweit erforderlich, nach der Rolle der antragstellenden Seite zu.

KfW-Produktseiten für Neubauprogramme

Kreditkonditionen ändern sich laufend. Hinterlegt sind daher nur Kredit- und Kostenobergrenzen sowie die kommunalen Zuschusssätze.

Die befristete EH-/EG-55-Stufe endet bei vorherigem Mittelverbrauch früher, spätestens mit Antragseingang am 31.12.2026.

Stichtage und Übergangsregeln

21.07.2026
Beginn des im Rechner hinterlegten Richtlinienzeitraums.
Q1 2027
Beginn der neuen WPB-Regel und des 15+15-Mechanismus für Wärmepumpen nach Nummer 5.3 c; Produktverfügbarkeit und Nachweisführung gesondert prüfen.
01.02.2027
Erste Absenkung der Heizungs-Ausgabengrenzen und des Klimageschwindigkeitsbonus.
01.08.2028
Klimageschwindigkeitsbonus wird mit null Prozent angesetzt.
31.12.2030
Ende des hinterlegten Richtlinienzeitraums.

Vom Rechner nicht geprüft

Vor Antragstellung sind Richtlinie, technische Mindestanforderungen und die dann geltenden Verfahrenshinweise von BAFA und KfW zu prüfen. Der Rechner bewertet weder Antragsberechtigung und Vertragsgestaltung noch Kumulierung oder Nachweisführung.