Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG-Sanierung und Neubauprogramme 2026
Die BEG-Neufassung vom 17. Juli 2026 gilt für Einzelmaßnahmen und systemische Sanierungen ab 21. Juli 2026. KFN, KNN und WEF folgen eigenen KfW-Programmbedingungen.
- Regelstand
- 17.07.2026
- Gültig ab
- 21.07.2026
- Programme
- BEG · KFN · KNN · WEF
- Prüfung
- 18.07.2026
BEG-Einzelmaßnahmen ab 21. Juli 2026
Grundfördersätze, Ausgabengrenzen und mögliche Boni.
| Maßnahme | Grundsatz | WG: förderfähige Ausgaben | NWG: förderfähige Ausgaben | Mögliche Ergänzung |
|---|---|---|---|---|
| Dämmung der Gebäudehülle | 15 % | 30.000 € je 1. betroffener WE; gestaffelt für weitere WE | 500 €/m² betroffene NGF | iSFP: +5 Prozentpunkte auf den Mehrkostenanteil; WPB: +5 ab 2027 |
| Fenster, Türen, Sonnenschutz | 15 % | 30.000 € je 1. betroffener WE; gestaffelt | 500 €/m² betroffene NGF | iSFP: +5 Prozentpunkte auf den Mehrkostenanteil; kein WPB-Bonus |
| Anlagentechnik, außer Heizung | 15 % | 30.000 € je 1. betroffener WE; gestaffelt | 500 €/m² betroffene NGF | iSFP: +5 Prozentpunkte auf den Mehrkostenanteil |
| Heizungsoptimierung · Effizienz | 15 % | 30.000 € je 1. betroffener WE; gestaffelt | 500 €/m² betroffene NGF | iSFP: +5 Prozentpunkte auf den Mehrkostenanteil |
| Heizungsoptimierung · Emissionen | 50 % | 30.000 € je 1. betroffener WE; gestaffelt | 500 €/m² betroffene NGF | kein iSFP-Bonus |
| Heizungstausch | 30 % | zeitabhängige Grenze; anteilige Verteilung bei Teilbetroffenheit | zeit- und flächenabhängige Grenze | ab Q1 2027 für Wärmepumpen nach 5.3 c: 15 % Grundförderung + 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus bei bestätigtem EU-Produktionsstandort |
iSFP-Grenze bei einer betroffenen Wohneinheit:regulär 30.000 €, erhöht 60.000 €. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte gelten nur für den Kostenanteil oberhalb30.000 €.
Heizung: Degression der Ausgabengrenze
| Antragszeitraum | WG · 1. WE | NWG · 151–400 m² | NWG · 401–1.000 m² | NWG · ab 1.001 m² |
|---|---|---|---|---|
| 21.7.2026–31.1.2027 | 28.000 € | 197 €/m² | 118 €/m² | 79 €/m² |
| 1.2.2027–31.7.2027 | 27.250 € | 194 €/m² | 116 €/m² | 78 €/m² |
| 1.8.2027–31.1.2028 | 26.500 € | 191 €/m² | 114 €/m² | 77 €/m² |
| 1.2.2028–31.7.2028 | 25.750 € | 188 €/m² | 112 €/m² | 76 €/m² |
| 1.8.2028–31.1.2029 | 25.000 € | 185 €/m² | 110 €/m² | 75 €/m² |
| 1.2.2029–31.7.2029 | 24.250 € | 182 €/m² | 108 €/m² | 74 €/m² |
| 1.8.2029–31.1.2030 | 23.500 € | 179 €/m² | 106 €/m² | 73 €/m² |
| 1.2.2030–31.7.2030 | 22.750 € | 176 €/m² | 104 €/m² | 72 €/m² |
| ab 1.8.2030 | 22.000 € | 173 €/m² | 102 €/m² | 71 €/m² |
Für NWG bis 150 m² gilt der Betrag der ersten Wohneinheit. Ab 151 m² werden die Flächenstufen kumuliert.
BEG WG und BEG NWG: systemische Sanierung
Kostenobergrenze: WG 150.000 € je Wohneinheit; NWG 2.000 €/m², höchstens 10 Mio. EUR je Vorhaben.
| Effizienzstufe | Anwendbar | Tilgungszuschuss · Basis | Direktzuschuss · Basis | NH | WPB | SerSan |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Denkmal | WG und NWG | 5 % | 10 % | +5 % | – | – |
| 85 | nur WG | 0 % | 10 % | +5 % | – | – |
| 70 | WG und NWG | 0 % | 15 % | +5 % | +10 % | +5 % |
| 55 | WG und NWG | 5 % | 20 % | +5 % | +10 % | +15 % |
| 40 | WG und NWG | 10 % | 25 % | +5 % | +10 % | +15 % |
Denkmal: 5 Prozent Tilgungszuschuss bei Kreditförderung, 10 Prozent Direktzuschuss für kommunale Antragsteller. NH, WPB und SerSan sind bei erfüllten Voraussetzungen kumulierbar; bei einer schrittweisen Sanierung gilt NH nur beim erstmaligen Erreichen der Klasse. Die Auswahl setzt eine EE- oder NH-Klasse voraus. Bei Kreditförderung kann die Effizienzstufe 70 beziehungsweise 85 ohne Basistilgungszuschuss dennoch förderfähig sein.
KFN, KNN und WEF
Private und gewerbliche Antragsteller erhalten zinsverbilligte Kredite ohne festen Zuschussbetrag. Kommunen erhalten in den Programmen 498/499 einen Direktzuschuss.
| Programm | Förderstufe | Maximaler Kredit / Kostenrahmen | Kommunaler Zuschuss |
|---|---|---|---|
| KFN WG · 297/298 | EH 55 · befristet | 100.000 € je WE | 7.5 % |
| KFN WG · 297/298 | EH 40 | 100.000 € je WE | 10 % |
| KFN WG · 297/298 | EH 40 mit QNG | 150.000 € je WE | 10 % |
| KFN NWG · 299 | EG 55 · befristet | 1.000 €/m² NGF · max. 5.000.000 € | 7.5 % |
| KFN NWG · 299 | EG 40 | 1.500 €/m² NGF · max. 7.500.000 € | 10 % |
| KFN NWG · 299 | EG 40 mit QNG | 2.000 €/m² NGF · max. 10.000.000 € | 10 % |
| KNN WG · 296 | Niedrigpreissegment | 100.000 € je WE | 10 % |
| KNN NWG · 596 | Niedrigpreissegment | 1.000 €/m² NGF · max. 5.000.000 € | 10 % |
| WEF · 300 | EH 40 / EH 40 mit QNG | 170.000 €–270.000 € nach Kinderzahl und QNG | – |
55-Stufe: Antragseingang spätestens 31.12.2026 und nur bei verfügbaren Bundesmitteln. Bei Neubau liegen Fachplanung, Baubegleitung, LCA und gegebenenfalls QNG-Zertifizierung innerhalb des jeweiligen Gesamtdeckels; eine zusätzliche 50-Prozent-Förderung wird nicht angesetzt.
Förderbetrag berechnen
Die Berechnung erfolgt im Browser. Maßnahme und Fachplanung werden getrennt ausgewiesen.
Fachplanung und Baubegleitung: eigener Fördertatbestand
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Die Leistung wird nicht als Prozentpunktbonus auf die Sanierungskosten gerechnet.
| Förderweg | Bemessung | Ausgabengrenze | Maximale Förderung |
|---|---|---|---|
| BEG EM · WG | 1–2 WE | 5.000 € | 2.500 € |
| BEG EM · WG | ab 3 WE | 2.000 EUR je betroffener WE, höchstens 20.000 EUR | 1.000 EUR je betroffener WE, höchstens 10.000 EUR |
| BEG EM · NWG | NGF | 5 EUR/m², höchstens 20.000 EUR | 2,50 EUR/m², höchstens 10.000 EUR |
| BEG WG | 1–2 WE | 10.000 € | 5.000 € |
| BEG WG | ab 3 WE | 4.000 EUR je WE, höchstens 40.000 EUR | 2.000 EUR je WE, höchstens 20.000 EUR |
| BEG NWG | NGF | 10 EUR/m², höchstens 40.000 EUR | 5 EUR/m², höchstens 20.000 EUR |
Unabhängigkeit: Die gesonderte 50-Prozent-Förderung setzt eine vorhabenbezogen unabhängige Energieeffizienz-Expertin oder einen entsprechenden Experten voraus. Andernfalls können die Leistungen nur als Umfeldmaßnahme mit dem Satz der Hauptmaßnahme berücksichtigt werden.
Vor Antragstellung zu prüfen
Stichtage
- 21.07.2026
- Beginn der neuen Richtlinien.
- Q1 2027
- Für Wärmepumpen nach Nummer 5.3 c gelten ab dem ersten Quartal 2027 15 Prozent Grundförderung. Bei bestätigtem Nachweis der Europäischen Union als Produktionsstandort kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus hinzu. Produktverfügbarkeit und Nachweiskriterium sind gesondert zu prüfen.
- 01.02.2027
- Erste Absenkung der Heizungs-Ausgabengrenzen und des Klimageschwindigkeitsbonus.
- 01.08.2028
- Klimageschwindigkeitsbonus entfällt.
- 31.12.2030
- Ende des Richtlinienzeitraums.
Projektbezogene Voraussetzungen
- Antragsberechtigung und Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- Maßnahmenbeginn, Lieferungs- oder Leistungsvertrag und aufschiebende Bedingung
- iSFP-Maßnahmenbezug, WPB-Einstufung und zulässige Zahl der WPB-Anträge
- Gebäudeklasse und Antragstellerrolle für den Produktweg 458, 459, 522 oder 422
- Selbstnutzung, Altanlagenvoraussetzung und Einkommensnachweis bei Heizungsboni im Produkt 458
- Kumulierung mit weiteren öffentlichen Mitteln
Amtliche Quellen und KfW-Produktseiten
Sanierungswerte stammen aus den BEG-Richtlinien vom 17. Juli 2026. Neubauwerte werden aus den laufend aktualisierten KfW-Produktseiten übernommen.
Für die Antragsprüfung gelten Richtlinie, technische Mindestanforderungen und die jeweiligen Verfahrenshinweise von BAFA und KfW. Die Berechnung ist keine Förderzusage.
Fragen zum Rechenansatz
Ist das Rechenergebnis für BAFA oder KfW verbindlich?
Nein. Der Rechner bildet Förderhöchstbeträge und Fördersätze der Richtlinien ab. Förderfähigkeit, technische Mindestanforderungen, Nachweise und Kumulierung werden durch die zuständige Förderstelle geprüft.
Wie wird der iSFP-Bonus ab Juli 2026 berechnet?
Die erhöhte Ausgabengrenze gilt bei einem anwendbaren iSFP weiterhin. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte werden jedoch nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb der regulären Ausgabengrenze angewendet. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 Euro.
Ist Fachplanung und Baubegleitung ein zusätzlicher Prozentpunktbonus?
Bei BEG-Sanierungen bilden Fachplanung und Baubegleitung einen eigenen Fördertatbestand mit eigener Ausgabengrenze und 50 Prozent Fördersatz. Bei KFN, KNN und WEF gehören diese Kosten dagegen in die förderfähigen Gesamtkosten und verbrauchen denselben Kredit- oder Zuschussdeckel.
Ändert die BEG-Neufassung vom Juli 2026 die Neubauförderung?
Nein. Die Neufassung betrifft Heizungstausch und energetische Sanierung. KFN, KNN und WEF folgen eigenen Programmbedingungen. Neu relevant ist die Verlängerung der befristeten EH-/EG-55-Stufe bis spätestens 31. Dezember 2026; sie kann bei ausgeschöpften Bundesmitteln früher enden.
Wie werden nur teilweise betroffene Gebäude berücksichtigt?
Bei sonstigen Einzelmaßnahmen bemisst sich die Grenze nach den betroffenen Wohneinheiten beziehungsweise der betroffenen Nettogrundfläche. Bei Heizungen wird zunächst die Grenze für das Gesamtgebäude ermittelt und anschließend anteilig auf den betroffenen Umfang verteilt.
Warum verlangt der Rechner für einzelne Regeln ab 2027 eine Bestätigung?
Die Richtlinie nennt für WPB-Einzelmaßnahmen und geänderte Regeln zur bestehenden Wärmeversorgung den Beginn des ersten Quartals 2027. Für Wärmepumpen nach Nummer 5.3 c gelten ab dem ersten Quartal 2027 15 Prozent Grundförderung. Bei bestätigtem Nachweis der Europäischen Union als Produktionsstandort kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus hinzu. Produktverfügbarkeit und Nachweiskriterium sind gesondert zu prüfen. Deshalb trennt der Rechner den festgelegten Satz von noch offenen Verfahrens- und Nachweisfragen.
BEG-Förderfall prüfen lassen
Benötigt werden Gebäudeart, Maßnahmenumfang, Kostenansatz und vorhandene Nachweise.