Wärmebrückenzuschlag ΔUWB

Der Wärmebrückenzuschlag ΔUWB wird auf die gesamte wärmeübertragende Hüllfläche angewendet. Je nach Nachweisweg wird ein pauschaler oder projektspezifisch ermittelter Ansatz verwendet.

Ansatz in der Energiebilanz

ΔUWB wird auf die U-Werte der wärmeübertragenden Hüllfläche aufgeschlagen. Bei einem Neubau mit mittleren U-Werten um 0,20 W/(m²K) bedeutet der Pauschalansatz von 0,10 W/(m²K): Die Transmissionsverluste werden rechnerisch um die Hälfte erhöht. Ein niedrigerer Ansatz erfordert den zugehörigen Nachweisweg.

Nachweiswege

StufeVoraussetzungΔUWB in W/(m²K)
Pauschal ohne Nachweisallgemeiner Ansatz ohne gesonderten Nachweis0,10
Pauschal, besonderer Innendämmungsfallinnenliegende Dämmschicht mit einbindender Massivdecke, ohne gesonderten Nachweis0,15
Gleichwertigkeit Kategorie Aalle Anschlüsse gleichwertig zu den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 20,05
Gleichwertigkeit Kategorie Balle Anschlüsse gleichwertig zu den energetisch verbesserten Details (Kategorie B)0,03
Detaillierter Nachweisprojektspezifische Ψ-Wert-Berechnung aller relevanten Details samt Längenprojektspezifisch

Detaillierte Ermittlung

Für den detaillierten Nachweis werden die relevanten Anschlüsse 2D berechnet, im Positionsplan verortet und am Gebäude aufgemessen. Die Summe der längenbezogenen Verlustanteile wird auf die Hüllfläche A bezogen:

ΔUWB = Σ (Fx,j · Ψj · lj) / A

Fx,j gewichtet Details an Erdreich, unbeheizten Kellern oder Dachräumen, soweit die Korrektur nicht bereits im Ψ-Wert enthalten ist. An Außenluft gilt Fx = 1. Die Faktoren müssen mit der DIN-V-18599-Bilanz übereinstimmen.

Beim Außenmaßbezug können gut gedämmte Außenecken negative Ψ-Werte in die Summe einbringen. Der resultierende Zuschlag hängt jedoch von sämtlichen Details, Längen, Systemgrenzen und Korrekturfaktoren ab; ein bestimmter Zielwert lässt sich vor der Berechnung nicht zusagen.

Beispielrechnung

Einfamilienhaus, Hüllfläche 450 m², mittlerer U-Wert 0,20 W/(m²K) – die ungestörten Bauteile verlieren spezifisch 90 W/K:

  • Pauschal 0,10: +45 W/K; der Zuschlag erhöht den Transmissionswärmeverlust gegenüber den ungestörten Bauteilen um 50 %.
  • Kategorie B 0,03: +13,5 W/K.
  • Detailliert ≈ 0,02: +9 W/K – im Rechenbeispiel 36 W/K Differenz zur Pauschale. Der Vergleich mit zusätzlicher Dämmung oder Anlagentechnik erfordert deren konkrete Bilanzwirkung und Kosten.

Auswahl nach Ausgangslage

AusgangslageZu prüfen
Neubau mit zuordenbaren ReferenzdetailsAnwendbarkeit des Gleichwertigkeitsnachweises
Ambitioniertes oder knapp verfehltes Effizienzhaus-ZielDetaillierter Nachweis im Vergleich zu baulichen oder anlagentechnischen Maßnahmen
Sanierung mit kritischen BestandsdetailsDetaillierte Berechnung und fRsi-Prüfung
Einzelne nicht zuordenbare AnschlüsseZulässige Kombination aus Referenzwerten und projektspezifischer Berechnung

Innendämmung: Bei Außenbauteilen mit innenliegender Dämmschicht und einbindenden Massivbauteilen (z. B. Decken) können pauschale Ansätze ungünstiger ausfallen als 0,10 W/(m²K). Ohne gesonderten Nachweis beträgt der Zuschlag in diesem Fall 0,15 W/(m²K). Energiebilanz und Oberflächentemperatur sind getrennt auszuwerten.

Die wirtschaftliche Bewertung hängt von ΔUWB, Ausgangsbilanz, Alternativmaßnahmen und Kosten ab. Aus der Wärmebrückenberechnung allein folgt weder ein Förderanspruch noch eine bestimmte Amortisation.

Fragen zum Wärmebrückenzuschlag

Welcher ΔUWB-Wert darf wann angesetzt werden?

Ohne Nachweis gilt allgemein 0,10 W/(m²K); bei Außenbauteilen mit innenliegender Dämmschicht und einbindender Massivdecke kann ohne Nachweis 0,15 W/(m²K) anzusetzen sein. Wenn alle Anschlüsse die Gleichwertigkeit nach DIN 4108 Beiblatt 2 erfüllen: 0,05 W/(m²K) (Kategorie A) bzw. 0,03 W/(m²K) (Kategorie B). Mit detaillierter Berechnung gilt der projektspezifisch ermittelte Wert.

Wann ist ein detaillierter Nachweis sinnvoll?

Das ist anhand von Ausgangsbilanz, Anschlussdetails und möglichen Alternativmaßnahmen zu prüfen. Bei einfachen Gebäuden kann ein Gleichwertigkeitsnachweis ausreichen. Ψ und fRsi lassen sich am selben Geometriemodell mit unterschiedlichen Randbedingungen auswerten; fRsi beschreibt jedoch nur das Oberflächentemperatur-Kriterium.

Kann ein Pauschalansatz nachträglich ersetzt werden?

Ein nachträglich erstellter Wärmebrückennachweis kann grundsätzlich in eine bestehende Bilanz übernommen werden. Auswirkungen auf das Ergebnis oder die Effizienzhaus-Stufe sind anhand der vollständigen Bilanz und der geltenden Programmbedingungen zu prüfen.

Bilanzstand, Hüllfläche, Nachweisziel und vorhandene Pläne bilden die Grundlage für ein Angebot. Die Angaben lassen sich in der Projektanfragezusammenstellen.