Eigener Fördertatbestand

Fachplanung und Baubegleitung

Für Fachplanung und Baubegleitung gilt ein Fördersatz von 50 Prozent bis zur jeweiligen Ausgabengrenze. Der Betrag wird getrennt von der Hauptmaßnahme berechnet.

Regelstand 17.07.2026 · gültig ab 21.07.2026

Ausgabengrenzen nach Gebäudetyp

Ausgabengrenzen und daraus folgende maximale Förderung
FörderwegBemessungAusgabengrenzeMaximale Förderung · 50 %
BEG EMWG mit insgesamt 1–2 WE5.000 EUR je Vorhaben2.500 EUR je Vorhaben
BEG EMWG ab 3 WE2.000 EUR je betroffener WE, höchstens 20.000 EUR1.000 EUR je betroffener WE, höchstens 10.000 EUR
BEG EMNWG · betroffene NGF5 EUR/m², höchstens 20.000 EUR2,50 EUR/m², höchstens 10.000 EUR
BEG WGWG mit 1–2 WE10.000 EUR je Vorhaben5.000 EUR je Vorhaben
BEG WGWG ab 3 WE4.000 EUR je WE, höchstens 40.000 EUR2.000 EUR je WE, höchstens 20.000 EUR
BEG NWGNettogrundfläche10 EUR/m², höchstens 40.000 EUR5 EUR/m², höchstens 20.000 EUR

Bei BEG EM beziehen sich Wohneinheiten beziehungsweise Nettogrundfläche auf den von der Maßnahme betroffenen Umfang. Die Sondergrenze für Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten richtet sich nach der Gesamtzahl der Wohneinheiten.

Voraussetzung: vorhabenbezogene Unabhängigkeit

Die gesonderte Förderung setzt eine vorhabenbezogen unabhängige Energieeffizienz-Expertin oder einen entsprechenden Experten voraus. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, können die Leistungen nur als Umfeldmaßnahme mit dem Fördersatz der Hauptmaßnahme berücksichtigt werden.

BEG EM: zulässige Hauptmaßnahmen

Der eigene Fördertatbestand gilt für Maßnahmen der Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 sowie für Gebäudenetze nach Nummer 5.3 Buchstabe g. Für andere Heizungsmaßnahmen ist Fachplanung und Baubegleitung nicht gesondert förderfähig.

Richtlinienfundstellen